Voraussetzung für die Anzeigepflicht ist, dass es sich bei der Tätigkeit die ausgeübt werden soll, um Gewerbe handelt.
Gewerbe ist jede
- erlaubte Tätigkeit
- die selbstständig
- mit Gewinnerzielungsabsicht und
- mit Fortsetzungsabsicht
durchgeführt wird und nicht
- Gewohnheitsrecht
- Urproduktion
- freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)
- Verwaltung des eigenen Vermögens
oder
unter Heil- und Hilfsberufen (z. B. Heilpraktiker, Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden u. a.) fällt.
Anzeigepflichtig sind alle natürlichen (z. B. auch OHG-Gesellschaften) oder juristischen Personen (z. B. GmbH, AG), die eine gewerbliche Niederlassung in Kaufbeuren im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätten etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb führen.
Die Gewerbeanmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Für die schriftliche Anmeldung können Sie das Formular Gewerbeanmeldung verwenden.
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 50,00 Euro.