Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Gewerbeanmeldung

Voraussetzung für die Anzeigepflicht ist, dass es sich bei der Tätigkeit die ausgeübt werden soll, um Gewerbe handelt.

Gewerbe ist jede

  • erlaubte Tätigkeit
  • die selbstständig
  • mit Gewinnerzielungsabsicht und
  • mit Fortsetzungsabsicht

durchgeführt wird und nicht

  • Gewohnheitsrecht
  • Urproduktion
  • freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)
  • Verwaltung des eigenen Vermögens

oder

unter Heil- und Hilfsberufen (z. B. Heilpraktiker, Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden u. a.) fällt.

Anzeigepflichtig sind alle natürlichen (z. B. auch OHG-Gesellschaften) oder juristischen Personen (z. B. GmbH, AG), die eine gewerbliche Niederlassung in Kaufbeuren im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätten etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb führen.

Die Gewerbeanmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Für die schriftliche Anmeldung können Sie das Formular Gewerbeanmeldung verwenden.

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 50,00 Euro.