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Wer bei einem besonderen Anlass (z. B. Vereinsfest, Weihnachtsmarkt, Maibaumfest) für eine zeitlich beschränkte Zeit alkoholische Getränke (und ggf. Speisen) gegen Entgelt und Gewinnerzielungsabsicht abgibt, benötigt vom Sachgebiet Gewerbewesen, eine Erlaubnis (sog. Gestattung).
Werden jedoch alkoholische Getränke und Speisen zum Selbstkostenpreis bzw. zur Deckung der Unkosten, oder nur alkoholfreie Getränke und / oder zubereitete Speisen verabreicht, ist keine Erlaubnis notwendig. Eine Anzeige beim Sachgebiet Gewerbewesen ist ausreichend.
Die Gebühr für eine Gestattung beträgt für den ersten Tag 25,00 Euro und für jeden weiteren Tag 12,50 Euro
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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln
Merkblatt Gaststättenrechtliche Gestattung
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