Direkt zu:
Das Gewerberegister ist – im Gegensatz zum Handelsregister – kein öffentliches Register und damit keine öffentliche Auskunftsquelle. Es dient grundsätzlich nur dienstlichen Zwecken. Eine Auskunftspflicht gegenüber nicht öffentlichen Stellen besteht nur bei berechtigtem, rechtlichen Interesse.
Die Gebühr für die Erteilung einer Auskunft (auch Negativauskunft) aus dem Gewerberegister beträgt 12,50 Euro bzw. 5,00 Euro für jede weitere Auskunft – Sammelauskunft.
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Merkblatt Gewerberegisterauskünfte
Diesem Link jetzt folgen
Gewerberegisterauskunft Kaufbeuren