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Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund oder in geschlossenen Räumen eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will und dafür die sogenannten Marktprivilegien (zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschluss- oder Feiertagsgesetz, Teilnahme ohne Reisegewerbekarte) in Anspruch nehmen will, benötigt dafür eine „Festsetzung“.
Die Anmeldung soll mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.
Die Gebühr für die Erteilung einer Marktfestsetzung beträgt pro Tag 75,00 Euro. Hierzu können evtl. noch weitere Gebühren (Beantragung Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister) anfallen.
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Antrag Marktfestsetzung
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