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Die gesetzliche Sperrzeit in Bayern für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.
Die Sperrzeitverordnung der Stadt Kaufbeuren regelt die Sperrzeiten in der Altstadt. Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten, die im Altstadtbereich liegen, beginnt um 02.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe befristet und widerruflich die Sperrzeit verkürzt oder aufgehoben werden.
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Antrag Ausnahme Sperrzeit
326. Verordnung über die Sperrzeit von Gaststätten (Sperrzeitverordnung)32. Öffentliche Sicherheit
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