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Wer öffentlich eine Tombola veranstalten will, benötigt dafür eine Genehmigung. Bei einer Tombola werden Gewinnchancen auf Preise gegen Entgelt (Los) verkauft.
Eine Genehmigung wird nur gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen oder sonstigen gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtungen erteilt
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Allg. Erlaubnis 2017
Abrechnung
Spielplan
Antrag Tombola
Stadt Kaufbeuren Öffentliche Ordnung - Gewerbewesen Frau Löwe Raum 103 N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-312 E-Mail senden
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