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Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanzveranstaltung, Musikveranstaltung, Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies in der Regel anmelden.
Wir empfehlen, die Anmeldung vier Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen. Die gesetzliche Frist beträgt mindestens eine Woche vor dem Termin. Wenn Sie die Veranstaltung zu kurzfristig anmelden, sind wir verpflichtet einen Erlaubnis-Bescheid zu erstellen, für den eine erhöhte Gebühr berechnet wird
Die rechtzeitige Anzeige der Veranstaltung ist gebührenfrei. Die Gebühr für eine nichtrechtzeitige Anzeige beträgt 15,00 Euro.
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Antrag Live Musik
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