Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Versammlungsrecht

Spätestens 48 Stunden bevor Sie die Versammlung bekanntgeben (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung), müssen Sie die Anmeldung vornehmen. Bei dieser Frist werden Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit eingerechnet. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

Wenn Sie eine Versammlung in der Innenstadt durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir klären können, welche zentralen Plätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen. Aufgrund von Bauarbeiten oder anderen bereits angemeldeten Versammlungen kann es passieren, dass manche Örtlichkeiten belegt sind und daher von Ihnen nicht genutzt werden können. In diesem Fall werden wir uns bemühen, mit Ihnen gemeinsam einen alternativen Standort für Ihre Versammlung zu finden.

Besonderheiten
Bei kurzfristigen Anlässen/Eilversammlungen:
Bei sogenannten Eilversammlungen müssen Sie die Anmeldung spätestens zeitgleich mit der Bekanntgabe bei uns oder bei der Polizei vornehmen. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.