Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Unterbringungsrecht

Psychisch kranke Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer Personen oder eine erhebliche Selbstgefährdung (Gesundheitsgefährdung, Suizidalität) bestehen, können gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Dabei wird geprüft, inwieweit Handlungsmöglichkeiten bestehen, um einerseits psychisch auffälligen Personen die erforderliche Hilfe zukommen zu lassen und andererseits die hierbei möglicherweise entstehenden Beeinträchtigungen und Gefahren für die Allgemeinheit auf ein vertretbares und zumutbares Maß zu reduzieren. Nur bei konkreten erheblichen Gefahrenlagen lassen sich Unterbringungsmaßnahmen (= Freiheitsentziehungen) rechtfertigen.

Unterbringungen durch die Stadt Kaufbeuren erfolgen in Ihrer Funktion als Sicherheitsbehörde.
Nachdem Freiheitsentziehungen verfassungsrechtlich der richterlichen Entscheidung obliegen, haben behördliche Unterbringungen nur bis 12 Uhr des auf die Unterbringung folgenden Tages Bestand.