Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Kampfhund

Für das Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gelten besondere Vorschriften. Die bayerische Kampfhundeverordnung legt zwei Kategorien fest

Kampfhunde („Klasse 1“)
Dazu zählen die Hunderassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Diese Hunde sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden dürfen in der Stadt Kaufbeuren grundsätzlich nicht gehalten werden.

Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften („Klasse 2“)
Dazu zählen die Hunderassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Für die Hunde der Klasse 2 sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden benötigen Sie ein Negativzeugnis.

Negativzeugnis für Hunde, die jünger als 18 Monate sind. Bei sehr jungen Hunden erhalten Sie zunächst ein befristetes Negativzeugnis auf Antrag. Das Sachverständigengutachten müssen Sie nachreichen, sobald der Hund 18 Monate alt ist.

Negativzeugnis für Hunde, die älter als 18 Monate sind. Sie legen ein Sachverständigengutachten über Ihren Hund vor. Wenn darin nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hat, stellen wir darüber eine Bescheinigung aus (Negativzeugnis). Er gilt damit nicht als Kampfhund.

Anleinpflicht: Besitzer von Kampfhunden, die mit ihren Tieren in Kaufbeuren zu Besuch sind, müssen die Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten. Sie muss am Halsband oder Geschirr sicher befestigt sein, damit der Hund nicht herausschlupfen kann. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung:
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Dies gilt auch für bei Hunden der Klasse 2, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.

Benötigte Unterlagen für ein Negativzeugnis:

  • Anmeldeformular des Bürgerbüros
  • Kopie des Impfpasses (incl. Chipnummer) und/oder Tierzüchterausweis
  • zwei Fotos (Front und Seite) des Hundes
  • bei Hunden ab 18 Monaten: zusätzlich ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen