Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Heilpraktikerrecht

Folgende Heilpraktikerprüfungen können absolviert werden:

  • Heilkunde (allgemein)
  • Heilkunde (Psychotherapie)
  • Heilkunde (Dipl. Psychologe)
  • Heilkunde (Podologie)
  • Heilpraktiker (beschränkt auf dem Gebiet der Ergotherapie)

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • aktueller Lebenslauf (tabellarisch)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zeugnis über mindestens den erfolgreichen Hauptschulabschluss (beglaubigte Kopie)
  • amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart „O“) (nicht älter als drei Monate)
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
  • ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) über die Eignung zur Berufsausübung (Ausschluss der gesundheitlichen Nichteignung hinsichtlich der Ausübung der Heilkunde)
  • Nicht EU-Staatsangehörige haben eine gültige Aufenthalts- wie auch Arbeitserlaubnis nachzuweisen

Alle Antragsunterlagen können im Original oder als Kopien vorgelegt werden bzw.  bei Antragseinreichung per Post.

Wer bereits Diplompsychologin/Diplompsychologe ist, muss zu den aufgezählten Antragsunterlagen zusätzlich eine Diplomurkunde und ein Universitätszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das Fach "Klinische Psychologie" erfolgreich belegt und geprüft wurde.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Telefon:+49 8341 437-308


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