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Folgende Heilpraktikerprüfungen können absolviert werden:
Benötigte Unterlagen
Alle Antragsunterlagen können im Original oder als Kopien vorgelegt werden bzw. bei Antragseinreichung per Post.
Wer bereits Diplompsychologin/Diplompsychologe ist, muss zu den aufgezählten Antragsunterlagen zusätzlich eine Diplomurkunde und ein Universitätszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das Fach "Klinische Psychologie" erfolgreich belegt und geprüft wurde.
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Merkblatt Heilpraktiker
Antrag Heilpraktiker
106c - Öffentliche Sicherheit Herr Tometschek Raum 19 A Telefon:+49 8341 437-308 E-Mail senden