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Die Stadt Kaufbeuren hat die Möglichkeit, bei aggressiven Hunden, ganz unabhängig von Größe und Rasse, Anordnungen zu treffen. Diese reichen vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang, der Anordnung der sicheren Verwahrung bis hin zur Wegnahme des Hundes – als ultima ratio, sobald ein Hund sicherheitsrechtlich auffällig wird.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden: Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch" oder "Hund beißt Hund") sollten umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat gemeldet werden. Eine schriftliche Mitteilung sollte gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde abgegeben werden. Geben Sie Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles an und schildern Sie den genauen Hergang und das Verhalten der Beteiligten.
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