Die Abteilung Umwelt ist die Vollzugsbehörde für das staatliche Abfallrecht für die Stadt Kaufbeuren. Als Grundlage dienen hierzu die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des nachgeordneten Regelwerks, d.h. die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Verpackungsverordnung, Altholzverordnung etc.
Der Schwerpunkt in diesem Tätigkeitsbereich liegt vor allem in der
- Überwachung von Anlagen zur Abfallentsorgung
- Erteilung von Abfallerzeugernummern
- Prüfung von Anzeigen nach § 53 KrWG für nicht gefährliche Abfälle (Beförderer, Sammler, Makler, Händler)
- Prüfung von Erlaubnissen nach § 54 KrWG für gefährliche Abfälle (Beförderer, Sammler, Makler, Händler)
- Bearbeitung von Anfragen zur Einstufung von Abfällen nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV)
- Verfolgung von illegalen Abfallablagerungen
Überwachung
Die Überwachung erfolgt durch entsprechende Kontrollen in den Betrieben sowie durch das elektronische Nachweisverfahren (Nachweisverordnung). Die Nachweisverordnung ist von Abfallerzeugern, -beförderern, -entsorger sowie Händler und Maklern gefährlicher Abfälle einzuhalten. Ausgenommen von der Pflicht sind Erzeuger mit weniger als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr.
Die Nachweisführung erfolgt seit dem 01. April 2010 elektronisch über die zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) der Länder.
Abfallerzeugernummer
Die Stadt Kaufbeuren erteilt auf Antrag die neunstellige Identifikationsnummer an Abfallerzeuger, welche gefährliche Abfalle entsorgen lassen wollen.
Die Nummer ist ab einer Entsorgungsmenge von mehr als 2 Tonnen pro Jahr und Anfallstelle erforderlich. Sie wird für die elektronische Nachweisführung benötigt.
Die Beantragung und Erteilung der Nummer ist kostenlos.
Abfall- und Erlaubnispflicht
Wer gewerblich Abfälle sammeln, befördern, handeln oder makeln will, ist verpflichtet eine Anzeige (nicht gefährliche Abfälle) oder eine Erlaubnis (gefährliche Abfälle) bei der Stadt Kaufbeuren zu stellen.
Die Anzeige sowie den Antrag auf Erlaubnis finden Sie unten zum Download oder können direkt elektronisch über das ZKS-Portal gestellt werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Umweltamt beratend zur Verfügung.
Die Abteilung Entsorgung der Stadt Kaufbeuren ist für die kommunale Abfallwirtschaft (z. B. Entsorgung des Hausmülls, Sperrmüllabholung, Giftmobil, Beseitigung von privaten Asbest- oder Bauschuttabfällen) zuständig.
Eine Übersicht mit Hinweisen zur Entsorgung einzelner Abfallarten erhalten Sie auf den Seiten der Entsorgungsabteilung der Stadt Kaufbeuren (Abfall-ABC) und der Seite zum Abfallratgeber Bayern.