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Geruchsbelästigungen entstehen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.
In den meisten Industrieländern ist die lokale Luftverschmutzung aufgrund von gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Gleichzeitig hat jedoch der Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid weiter zugenommen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Luftreinhaltung sind im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt. Die konkrete technische Ausführung des Gesetzes findet sich in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). In der TA Luft sind Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft (Immissionen) und Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von luftverunreinigenden Anlagen (Emissionen) festgelegt.
Bei Fragen zur Luftreinhaltung oder bei Geruchsbelästigungen können Sie sich an die Abteilung Umwelt wenden.
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Umwelt Telefon:08341/437-328 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08.00 – 16.00 Uhr Di, Mi08.00 – 12.00 Uhr Do08.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr Fr08.00 – 12.00 Uhr