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Das Sachgebiet Ausländerrecht ist für alle aufenthaltsrechtlichen und zum Teil auch passrechtlichen Maßnahmen ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zuständig. Das Sachgebiet Staatsangehörigkeitsrecht ist für Einbürgerungen zuständig. Oberstes Ziel unserer Arbeit ist eine kompetente und den Menschen zugewandte Aufgabenerfüllung.
Hinweis: Die Amtssprache ist grundsätzlich deutsch. Bitte bringen Sie falls nötig einen Dolmetscher zur Vorsprache mit.
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