„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Dieser Satz steht als Leitnorm für alle Jugendämter über dem Sozialgesetzbuch VIII – Kinder und Jugendhilfe. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen demnach die Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien.
Jugendhilfe soll im Wesentlichen
Das Sachgebiet Verwaltung umfasst folgende Aufgabenbereiche:
Neben diesen gesetzlichen Grundlagen beziehen wir unsere Aufgaben aus den Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Kaufbeuren. In diesem Zusammenhang ist der Jugendhilfeausschuss ein wichtiger strategischer Bestandteil unserer Arbeit.
Zur Erfüllung unserer Aufgaben arbeiten wir eng mit freien Trägern zusammen. Im Dialog mit den Leistungserbringern entwickeln wir unsere Angebote in dem Maße weiter, wie dies die Rahmenbedingungen erfordern. Dabei sind neben pädagogischen Zielen und fachlichen Standards auch Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit zu thematisieren und abzuwägen.
Durch Integration in die Sozialräume möchten wir lebenswelt-orientierte Hilfen entwickeln und trägfähige Netzwerkstrukturen schaffen und pflegen.
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Kinder, Jugend und Familie - Soziale Dienste
Herr MaurerStellvertretender Abteilungsleiter Raum: 308 NKaiser-Max-Straße 187600 Kaufbeuren
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