Bußgeldstelle
Eine ständig wachsende Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts enthalten Vorschriften, an die sich die Bürgerinnen und Bürger halten müssen. Verstöße dagegen, sogenannte Ordnungswidrigkeiten, hat der Gesetzgeber zur besseren Durchsetzung meist mit Geldbuße bedroht.
Die Bußgeldstelle bearbeitet zentral alle Ordnungswidrigkeiten, die in die Zuständigkeit der Stadt Kaufbeuren fallen. Anzeigen können dabei etwa von den Abteilungen der Stadtverwaltung, der Polizei, der Verkehrsüberwachung, dem Ordnungsdienst aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern kommen.
Für den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten (Parken, Geschwindigkeit) ist die Bußgeldstelle unmittelbar nur für schwere Verstöße (Geldbuße über 55,-- EUR) zuständig. Die geringfügigen Verstöße, sogenannte Verwarnungen (Geldbuße bis 55,-- EUR), werden zunächst von der Verkehrsüberwachung der Stadt Kaufbeuren bearbeitet.
Ist der Betroffene mit der Verwarnung jedoch nicht einverstanden oder wird das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlt, werden von der Bußgeldstelle Bußgeldbescheide erlassen.
Zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten (z.B. Schulversäumnisse, illegale Müllablagerung, Ruhestörung) kann das Online-Formular unter "Weitere Informationen" verwendet werden.
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