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Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Für eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung sind moderne Informations- und Kommunikationstechnologien unverzichtbar. Viele moderne Informationstechnologien bringen zugleich neue Datenschutzrisiken mit sich. Alle bayerischen Behörden und sonstigen bayerischen öffentlichen Stellen (zum Beispiel Gemeinden, Landratsämter, Kreiskrankenhäuser), die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen einen ihrer Beschäftigen zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen. 

Der behördlichen Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Verwaltung hinzuwirken. In Kaufbeuren nimmt diese Funktion der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wahr.