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CDC / Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS

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Samstag, 18. April 2020

Häufig gestellte Fragen -FAQ- zu den Coronaregelungen für die Wirtschaft und Kunden.

Häufig gestellte Fragen -FAQ- zu den Coronaregelungen für die Wirtschaft und Kunden beantwortet eine ausführliche „Positiv-Liste“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege -StMGP-. Sie finden die Aufzählung direkt unter https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/20200417_faq_corona_betriebsuntersagungen_stmwi.pdf bzw. auf der Homepage des Ministeriums www.stmgp.bayern.de.

Die Liste ist derzeit auf dem Stand 27.04.2020. Die Aufstellung geht weitgehend auf nachfolgende Fragen ein:

  1. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte, etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?
  2. Welche Einzelhandelsgeschäfte dürfen zusätzlich ab dem 27.04.2020 öffnen und was haben diese Läden zusätzlich einzuhalten?
  3. Was müssen alle Betreiber / Inhaber geöffneter Einzelhandelsgeschäfte (siehe 1. und 2.) beachten?
  4. Muss bei der Erbringung von Dienstleistungen immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden und Dienstleister bestehen? Was müssen Dienstleister sonst beachten?
  5. Dürfen verkaufte Fahrzeuge ausgeliefert werden?
  6. Welche Betriebe und Einrichtungen dürfen eingeschränkt betrieben werden?
  7. Was gilt bei Betrieben, die nicht eindeutig einer Branche zugeordnet werden können (Mischbetriebe)?
  8. Dürfen die Kunden die Betriebe, die geöffnet haben, trotz Ausgangsbeschränkung aufsuchen? Können Dienstleister und Handwerker, die weiterhin tätig sein dürfen, Kunden zu Hause aufsuchen?
  9. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte, etc. müssen schließen bzw. welche Dienstleistungen dürfen nicht mehr ausgeübt werden?
  10. Können Ausnahmegenehmigungen für weitere Betriebe erteilt werden? Können ergänzende Anordnungen erlassen werden?

Hinweis: Basis dieser FAQ sind die Rechtsverordnungen bzw. Allgemeinverordnungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege -StMGP- in den aktuellen Fassungen gemäß Homepage des StMGP. Diese FAQ dient der Interpretation der genannten Rechtsgrundlagen, ersetzt sie aber nicht.