Montag, 18. Januar 2021
Ab 18. Januar 2021 treten weitere Änderungen der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Eindämmung der Coronapandemie in Kraft.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr, in Arztpraxen sowie im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf den Wochenmärkten in Kaufbeuren und Neugablonz. Die Änderungen im Detail finden Sie unter diesem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-34/
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat zudem eine Liste zur Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ) gemäß der geänderten Verordnung veröffentlicht. Die aktuelle Fassung finden Sie hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-ffp2-masken-pflicht
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