CDC / Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS
Freitag, 5. November 2021
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); weitergehende Anordnung bei deutlich erhöhter 7-Tage-Inzidenz
Das Landratsamt Ostallgäu und die Stadt Kaufbeuren erlassen gemäß § 16 Abs. 1 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit §§ 18 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01. September 2021 (14. BayIfSMV) die folgende
Allgemeinverfügung
Hinweise:
Im Bereich Downloads ist die vollständige Allgemeinverfügung als Dateianhang beigefügt.
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