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Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Ein Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Das Standesamt Kaufbeuren ist zuständig, wenn die Person im Stadtgebiet der Stadt Kaufbeuren oder im Gemeindegebiet der Gemeinde Mauerstetten verstorben ist.
Die Anzeige erfolgt in der Regel durch das Krankenhaus, ein Pflegeheim oder die Polizei. Ist die Person zuhause oder in der Wohnung eines Dritten verstorben, erfolgt die Anzeige für gewöhnlich durch ein von den Hinterbliebenen beauftragtes Bestattungsunternehmen.
In allen Fällen ist ein Bestattungsunternehmen mit dem Transport des Leichnams und in der Regel auch der Bestattung zu beauftragen. Das Bestattungsunternehmen übernimmt für gewöhnlich dann die Kommunikation mit dem Standesamt.
Notwendige Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalles
Für die Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Nachweise vorzulegen. Stellen Sie diese bitte dem Bestattungsunternehmen jeweils im Original zu Verfügung. Grundsätzlich sind Hinterbliebene zur Auskunft gegenüber dem Standesamt verpflichtet. Das umfasst auch, dass notwendige Unterlagen vorzulegen sind, auch wenn diese erst von anderer Stelle angefordert werden müssen.
Leichenpass
Den für die Überführung eines Leichnams ins Ausland notwendigen Leichenpass erhalten Sie beim Standesamt. Die ordnungsgemäße Einsargung ist gegenüber der Friedhofsverwaltung zu bestätigen. Bitte benutzen Sie zur Beantragung des Leichenpasses und der Bestätigung der Einsargung die unter "Downloads" verfügbaren Dokumente oder beantragen Sie ihn online unter "Links" (Voraussetzung zur Nutzung des Online-Dienstes ist ein Nutzerkonto - bei Privatpersonen eine BayernID, bei Bestattungsunternehmen ein Unternehmenskonto). Zusätzlich vereinbaren Sie bitte beim Standesamt einen Termin telefonisch unter 08341/437-338 oder -339. Der Leichenpass kostet 40,00 Euro.
Bestattungsbescheinigung
Die Bestattungsbescheinigung (= Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles) erhalten Sie beim Standesamt. Die Bescheinigung kostet 12,00 Euro.
Nachbeurkundung
Ein Sterbefall im Ausland kann in Deutschland nachbeurkundet werden, wenn die verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und im Zuständigkeitsbereich des Standesamts Kaufbeuren wohnte oder ihren letzten Wohnsitz in Deutschland dort hatte. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
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