Die Stadt Kaufbeuren hat eine Plangenehmigung zur temporären Stilllegung des Mittelwassergerinnes des Märzenbachs zwischen der südlichen Grenze und der nördlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 790, Gem. Kaufbeuren, sowie die spätere Herstellung eines neuen natur-nahen Mittelwassergerinnes in diesem Bereich beantragt.
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