Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Aufenthalt als Au-pair

Als Au-pair nach Deutschland dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen.
In vielen Fällen brauchen sie ein Visum, um einreisen zu dürfen. Dafür ist die  deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in deren Heimatland zuständig. Beim Auswärtigen Amt bekommen sie alle Informationen darüber, ob sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Raum 101N

Telefon:08341/437-448
Telefax:08341/437-654

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