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Als Au-pair nach Deutschland dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen. In vielen Fällen brauchen sie ein Visum, um einreisen zu dürfen. Dafür ist die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in deren Heimatland zuständig. Beim Auswärtigen Amt bekommen sie alle Informationen darüber, ob sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Einbürgerung Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann. Raum 107N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo-FrVorsprache aktuell nur in Absprache mit der Einbürgerungsbehörde
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