Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Was ist zu tun

Aufenthalt als Au-pair

Als Au-pair nach Deutschland dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen.
In vielen Fällen brauchen sie ein Visum, um einreisen zu dürfen. Dafür ist die  deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in deren Heimatland zuständig. Beim Auswärtigen Amt bekommen sie alle Informationen darüber, ob sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Einbürgerung

107N
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren




Telefax:08341/437-654
Bitte beachten Sie, dass im Bereich Einbürgerungen aktuell keine online Terminvereinbarung und keine telefonische Erreichbarkeit angeboten werden kann.

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Mo-FrVorsprache aktuell nur in Absprache mit der Einbürgerungsbehörde