Ausweise, Dokumente & Urkunden

Was ist zu tun

eID-Karte für Unionsbürger

  • Beschreibung
    Staatsangehörige der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes (eID-Karte-Behörde) im Inland auf Antrag eine eID-Karte ausgestellt bekommen. Die eID-Karte ermöglicht diesem Personenkreis die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweis-Funktion). Die Karte im Scheckkartenformat mit kontaktlosen Chip und der elektronischen Ausweisfunktion ist in dieser Hinsicht mit der eID-Funktion beim deutschen Personalausweis vergleichbar. Die Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgestellt und kann daher nicht als Ausweispapier oder Reisedokument verwendet werden.
  • Voraussetzungen
    • Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates (Norwegen, Island, Liechtenstein)
    • Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Hauptwohnsitz in Kaufbeuren
  • Fristen
    Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen

  • Erforderliche Unterlagen
    persönliche Antragstellung mit gültigem Ausweis bzw. Pass

  • Kosten
    37,00 €

  • Gültigkeitsdauer
    10 Jahre, eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich
  • Änderungen
    bei neuer Wohnanschrift können die Adressdaten auf dem Chip geändert werden

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Sachgebiet Ausländeramt
Einbürgerung

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