Ausweise, Dokumente & Urkunden

Was ist zu tun

Schwerbehindertenausweis, Beantragung

Im Sinne des Gesetzes liegt eine Behinderung vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Zuständig für den Regierungsbezirk Schwaben ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt) in Augsburg und stellt auf Ihren Antrag

  • das Vorliegen einer Schwerbehinderung und den Grad der Behinderung (GdB) (20 – 100 %)
  • sowie unter Umständen weitere gesundheitliche Belege (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Mögliche Merkzeichen: aG (außergewöhnlich gehbehindert), G (erheblich gehbehindert), B (Begleitperson), H (hilflos), BI (blind), TBl (hochgradig sehbehindert/blind und an Taubheit grenzend schwerhörig), GI (gehörlos) und RF (erheblich hör- oder sehbehindert)) fest.

Die Abstufung des Grades der Schwerbehinderung (GdB) erfolgt in Zehnerschritten ab 20 bis 100. Beim Vorliegen von mehreren unabhängigen Gesundheitsstörungen wird jeweils ein Einzel-GdB ermittelt – maßgeblich für die Feststellung ist jedoch der Gesamt-GdB. Beträgt der Gesamt-GdB mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.

Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich oder online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Morellstraße 30, 86159 Augsburg zu stellen.
Bei der Antragstellung wird zwischen erstmaliger Feststellung oder Erhöhung eines Grades der Schwerbehinderung und Feststellung eines Merkzeichens unterschieden. Benötigt wird ein Lichtbild (ohne Kopfbedeckung, Passbildgröße 35x45 mm). Anträge liegen zur Abholung im Bürgerbüro bereit und können dort auch wieder ausgefüllt zur Weiterleitung an die Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales abgegeben werden.
Anträge können Sie auch online über folgenden Link abrufen: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/antrag/

Kosten
Für den Antrag bei der Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales fallen keine Kosten an.
Die Kopierkosten des Hausarztes für die medizinischen Unterlagen werden dem Hausarzt auf Antrag erstattet.

Bearbeitungszeit

  • Bearbeitungszeit ca. 3 Monate
  • Verkürzte Bearbeitungszeit, wenn bei der Antragstellung aktuelle medizinische Unterlagen (nicht älter als zwei Jahre) vom Hausarzt beigelegt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind.
  • Rechtsgrundlage für den Schwerbehindertenausweis ist § 69 des Zwölften Sozialgesetzbuches in Verbindung mit der Schwerbehindertenausweisverordnung.
  • Weitere Informationen: „Broschüre Wegweiser Menschen mit Behinderung