Direkt zu:
Die Kommunen weisen eine gewisse Anzahl von Parkplätzen für die Nutzung durch Schwerbehinderte aus. Dies erfolgt mit dem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit dem Rollstuhlfahrersymbol oder einem Zusatzschild, mit dem ausdrücklich das Auslegen eines Parkausweises im Fahrzeug gefordert wird. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können bei der Wohnortgemeinde beantragt werden. Voraussetzung zur Beantragung einer Parkerleichterung ist, dass ein Schwerbehindertenausweis und der zugehörige Bescheid des Versorgungsamtes (Zentrum Bayern Familie und Soziales) vorgelegt werden kann.
Erfüllt ein Antragsteller zwar nicht die Voraussetzungen für die Erteilung des Parkausweises für Behinderte, so kann bei bestimmten Erkrankungen die Gewährung von Parkerleichterungen durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO mit Ausstellung eines orangefarbenen Parkausweises in Betracht kommen. Durch diese Ausnahmegenehmigung können ebenfalls Parkerleichterungen gewährt werden (z. B. Kostenloses Parken an einer Parkuhr), ein Recht auf die Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätze ("Rollstuhlsymbol") besteht damit jedoch nicht.
Voraussetzungen Eintrag der folgenden Merkmale im Schwerbehindertenausweis und eine versorgungsärztliche (nicht: hausärztliche) Feststellung (Bescheid) durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt). Die ausstellenden Behörden (Gemeinden) sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Schwerbehinderung vorzunehmen.
Folgende Eintragungen berechtigen zur Beantragung eines blauen EU-Parkausweises:
Folgende Eintragungen berechtigen zur Beantragung eines orangen Parkausweises:
Fristen Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder online über den unten aufgeführten Link gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Diese Nachricht mitteilen:
Diesem Link jetzt folgen
Parkausweis für Schwerbehinderte - Antrag (bayern.de)
Terminvergabe Bürgerbüro
Bürgerbüro Am Graben 3 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-250 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.