Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Halterauskünfte aus dem Fahrzeugregister

Auskunft über Person und Anschrift des Fahrzeughalters sowie über die hinterlegte Kfz-Versicherung.

Sie benötigen für die Auskunft folgende Unterlagen:

  • Schriftliche Begründung (per Brief oder Fax), warum die Auskunft benötigt wird
  • Gebühr für Privatpersonen: 5,10 €

Wichtig: Die Auskunft kann nur für Fahrzeuge erteilt werden, welche im Zulassungsbezirk Kaufbeuren zugelassen sind. Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind datenschutzrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er diese zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr benötigt (§ 39 StVG)

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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23.04.2024 ganztägig geschlossen Terminvereinbarung Online