Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Halterauskünfte aus dem Fahrzeugregister

Auskunft über Person und Anschrift des Fahrzeughalters sowie über die hinterlegte Kfz-Versicherung.

Sie benötigen für die Auskunft folgende Unterlagen:

  • Schriftliche Begründung (per Brief oder Fax), warum die Auskunft benötigt wird
  • Gebühr für Privatpersonen: 5,10 €

Wichtig: Die Auskunft kann nur für Fahrzeuge erteilt werden, welche im Zulassungsbezirk Kaufbeuren zugelassen sind. Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind datenschutzrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er diese zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr benötigt (§ 39 StVG)

Benötigen Sie eine Auskunft über ein Versicherungskennzeichen? Hierfür können Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Zulassungsstelle


Am Graben 3
87600 Kaufbeuren




Telefon:08341/437-320

Telefax:08341/437-665

Bitte beachten Sie auch, dass in der Faschingszeit am Donnerstag, 12.02., die Zulassungsstelle nur bis 15:00 Uhr geöffnet ist und am 17.02. nur bis 12:00 Uhr.

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Öffnungszeiten:
Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Di, Mi08 - 12 Uhr
Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Fr08 - 12 Uhr
sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung