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Sie möchten ein Neufahrzeug für einen einzigen Tag zulassen. Das Fahrzeug wird am selben Tag automatisch wieder abgemeldet. Dieser Vorgang ist nicht bei zulassungsfreien Fahrzeugen (wie z.B. Leichtkrafträder, Bootsanhänger, Pferdeanhänger, usw.) möglich.
Sie benötigen für die Zulassung folgende Unterlagen:
Fahrten am Tag der Zulassung Soll ein FZ mit einer Tageszulassung an dem Tag der Zulassung im Straßenverkehr bewegt werden, ist das möglich. Hierfür müssen alle benötigten Kennzeichenschilder des zugeteilten Kennzeichens (in diesem Fall ohne Plaketten) am Fahrzeug angebracht werden. Zudem ist ein vorläufiger Zulassungsnachweis, welcher auf Antrag von uns ausgestellt wird, von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen (z. B. hinter der Windschutzscheibe).
Sie haben keine Zulassungsbescheinigung Teil II? Sollte für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller ausgegeben worden sein, benötigen wir eine Rechnung bzw. einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis, außerdem eine Bestätigung, dass weder deutsche noch ausländische Fahrzeugpapiere beantragt wurden und zuletzt eine Prüfung der Fahrgestellnummer, welche durch eine technische Prüforganisation, ein Autohaus oder durch die Zulassungsstelle vorgenommen werden kann.
Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig? Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen.
Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden? Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR durch die Gesellschafter auszufüllen und ein Vertreter zu benennen.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Fahrzeugpapiere sind im Original vorzulegen (Kopien und i-Kfz-App sind nicht ausreichend).
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Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige
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Vollmacht für die Zulassung
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR/PartG
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