Bauen & Wohnen

Abzweige im Grundstücksanschluss

Bestehende Abzweige im Grundstücksanschluss sind gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Kaufbeuren nur zulässig, wenn den Abzweigen zwischen Kontrollschacht / Putzöffnung und dem öffentlichen Kanal kein technisch zwingendes Erfordernis entgegensteht.

Im Zuge der Kanalsanierung sollte überprüft werden, ob alle bestehenden Abzweige noch benötigt werden oder ggf. verschlossen werden können.

In jedem Fall ist eine Rücksprache mit der Abteilung Tiefbau der Stadt Kaufbeuren sinnvoll.

Weitere Erläuterungen zu den Möglichkeiten für einen Umbau finden Sie im Download.

Kontakt
Stadt Kaufbeuren

Abteilung Tiefbau

Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren

Telefon:
08341/437-471

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