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Abzweige im Grundstücksanschluss sind gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Kaufbeuren nicht zulässig. Die seitlichen Anschlüsse müssen verschlossen werden. Wenn die Zuleitungen nicht mehr benötigt werden, werden diese bei der Kanalsanierung mit verschlossen.
Weitere Erläuterungen zu den Möglichkeiten für einen Umbau finden Sie im Download.
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Abzweige im Grundstücksanschluss
Tiefbau Abteilung Tiefbau Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-471 E-Mail senden
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