Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Einsichtnahme in Bauakten

Akteneinsicht
Bei der Stadtverwaltung Kaufbeuren kann Einsichtnahme in Bauakten beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie in den Downloads.
Die Akteneinsicht ist bei zwei Stellen möglich:

  • Eigentümer, Erbbauberechtigte und deren Bevollmächtigte wenden sich bei bereits abgeschlossenen Bauverfahren bitte an die Registratur Am Graben 3, Telefon: 08341/437-164, E-Mail: registratur@kaufbeuren.de
  • Falls Ihr Bauverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder Sie weder Eigentümer noch Erbbauberechtigter noch deren Bevollmächtigter sind, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung in der Kaiser-Max-Straße 1, Zimmer 200N, Telefon: 08341/437-415, E-Mail: bauverwaltung@kaufbeuren.de

Nachweise
Die Eigenschaft als Eigentümer oder Erbbauberechtigter muss durch einen geeigneten Nachweis (bspw. aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid) und ein Ausweisdokument belegt werden. Eigentümer und Erbbauberechtigte können Vertreter mit der Einsichtnahme bevollmächtigen. Eine Vorlage finden Sie in den Downloads.

Terminvereinbarung
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es an die für Sie zuständige Stelle. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Akteneinsicht zu vereinbaren. Bitte beachten Sie dringend, dass ohne Terminvereinbarung eine Einsichtnahme nicht garantiert werden kann!

Reproduktionen
Es ist gestattet, die vorgelegten Bauakten selbst abzufotografieren. Auf Wunsch können Bauverwaltung und Registratur auch Reproduktionen anfertigen beziehungsweise anfertigen lassen. Die Kosten dafür trägt der Antragsteller.