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Akteneinsicht Bei der Stadtverwaltung Kaufbeuren kann Einsichtnahme in Bauakten beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie in den Downloads. Die Akteneinsicht ist bei zwei Stellen möglich:
Nachweise Die Eigenschaft als Eigentümer oder Erbbauberechtigter muss durch einen geeigneten Nachweis (bspw. aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid) und ein Ausweisdokument belegt werden. Eigentümer und Erbbauberechtigte können Vertreter mit der Einsichtnahme bevollmächtigen. Eine Vorlage finden Sie in den Downloads.
Terminvereinbarung Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es an die für Sie zuständige Stelle. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Akteneinsicht zu vereinbaren. Bitte beachten Sie dringend, dass ohne Terminvereinbarung eine Einsichtnahme nicht garantiert werden kann!
Reproduktionen Es ist gestattet, die vorgelegten Bauakten selbst abzufotografieren. Auf Wunsch können Bauverwaltung und Registratur auch Reproduktionen anfertigen beziehungsweise anfertigen lassen. Die Kosten dafür trägt der Antragsteller.
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Vollmacht für Akteneinsicht
Antrag auf Akteneinsicht
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