Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Bauleitplanung

Im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwickung mit Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Es wird unterschieden zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungspläne), bei der die momentane oder geplante Nutzung der gesamten Gemeindefläche in den Grundzügen im Maßstab 1 : 10.000 dargestellt wird und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne). Diese setzt die zulässige Nutzung der Grundstücke in Teilgebieten der Gemeinden detaillierter (meist Maßstab 1 : 1.000) fest, zum Beispiel die Art und das Maß (unter anderem Baudichte, Bauhöhe) der Nutzung der einzelnen Grundstücke. Die Bauleitplanung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt, die Bauleitpläne sind aber den Zielen der Raumordnung anzupassen.

  • Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Stadtgebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
  • Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Stadtgebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Unterlagen zu laufenden Bauleitplanverfahren können unter nachfolgendem Link eingesehen werden.