Bauen & Wohnen

Zusatzförderung

Sie bewohnen eine im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) geförderte Wohnung und möchten die Zusatzförderung (Mietzuschuss) beantragen?

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular (Stabau Ic)
  • Einkommenserklärung(-en) (Stabau IIIa, IIIb)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Bürgergeld/ Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Krankengeld)
  • Nachweise für feststehende Einkommensänderungen in den nächsten 12 Monaten (z.B. Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag)
  • Nachweis Kindergeld und Unterhaltsleistungen
  • Mutterpass bei Vorliegen einer Schwangerschaft
  • Schwerbehindertenausweis (ab 50%)
  • erweiterte Meldebescheinigung bei einem Zuzug nach Kaufbeuren
  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel 

 

Voraussetzungen:

  • Sie bewohnen eine Wohnung die in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert wurde und die einer Sozialbindung unterliegt.
  • Sie halten mit Ihrem Haushaltseinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen ein.
  • Zahlungsempfänger ist der Mieter.

 

Hinweise:

  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt (ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel).
  • Die Zusatzförderung wird für jeweils 24 Monate ab dem Beginn des Mietverhältnisses, frühestens jedoch ab dem Ersten des Monats der Antragstellung, bewilligt.
  • Sie wird längstens für die Dauer der Belegungsbindung gewährt und in der Regel monatlich im Voraus gezahlt.
  • Es wird die von der Bewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zu Grunde gelegt.
  • Es fallen keine Kosten an.