Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Bohrungen / Erdaufschlüsse

Bei allen Bohrungen beziehungsweise Erdaufschlüssen wie zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Erdwärmesondenbohrungen, usw. ist zumindest eine Anzeige nach § 49 WHG, Art. 30 BayWG erforderlich.

Ist von vornherein beabsichtigt, Grundwasser aufzuschließen oder auf Grundwasser einzuwirken, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zu beantragen.