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Mit dem Betrieb der Holzfeuerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber die Aufnahme des Betriebs unter Vorlage des unterschriebenen Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe“ oder des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe“ bei der Stadt Kaufbeuren angezeigt hat oder aktuell anzeigt.
Bitte die Merkblätter daher zur Kenntnis nehmen und unterschrieben an die/den zuständige/n bevollmächtigten/n Bezirksschornsteinfeger/in zurücksenden.
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