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Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (§ 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Ein Gewässerausbau bedarf einer Planfeststellung; sofern keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, kann nach Ermessen der Stadt Kaufbeuren auch eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 WHG).
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Rechtsabteilung / Regionaler Planungsverband Frau Marquart Raum 23 A Telefon:08341/437-303
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