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Umgebungsgeräusche, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm. Ob Geräusche als Lärm empfunden werden, hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. Allgemein kann man Lärm als Schall beschreiben, der den Menschen belästigt oder sogar gesundheitlich schädigt. Wir alle sind dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen u. a. führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen.
Bei Nachbarschaftslärm sollte eine Beschwerde bei dem Nachbarn selbst angesprochen und um Ruhe gebeten werden. Bei akutem Nachbarschaftslärm kann die örtliche Polizei kontaktiert werden. Bei anhaltenden Problemen wenden Sie sich am Besten an einen Fachanwalt für die Klärung des weiteren Vorgehens.
Bei gewerblichem Lärm wenden Sie sich gerne an die Abteilung Umwelt. Wir sagen Ihnen, was zulässig und was nicht erlaubt ist oder welche gesetzlichen Regelungen für den speziellen Fall zutreffend sind.
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