Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Pflanzenabfälle

In Bayern gilt die sognannte „Bayerische Pflanzen-Abfall-Verordnung“, welche für pflanzliche Abfälle aus bestimmten Bereichen (Landwirtschaft, Erwerbsgartenbau und Forst- und Almwirtschaft) weitere Beseitigungsmöglichkeiten, außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen bestimmt.

 

Hierdurch dürfen z.B. pflanzliche Abfälle, welche auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken anfallen, im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Grundstücks, die Abfälle liegen gelassen, eingearbeitet oder mit ähnlichen Verfahren zur Verrottung gebracht werden. Hierbei ist eine erhebliche Geruchsbelästigung der Bewohner angrenzender Wohngrundstücke zu vermeiden (§ 2 Abs. 1 der PflAbfV).

 

 

Die pflanzlichen Abfälle aus privat genutzten Gärten dürfen in den Grüngutcontainern, der Abfallentsorgungsanlage der Stadt Kaufbeuren oder im eigenen Kompost verwertet bzw. beseitigt werden.

 

Bei Fragen zur Abfallpflanzenverordnung können Sie sich gerne an das Umweltamt der Stadt Kaufbeuren, unter 08341/437-328 wenden.

 

Bei Fragen zur Entsorgung in den Abfallentsorgungsanlagen der Stadt Kaufbeuren, wenden Sie sich bitte an die Entsorgungsabteilung der Stadt Kaufbeuren.