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Die Sperrfrist bzw. das zeitliche Verbot von Schnittmaßnahmen dient dem Schutz aller Tierarten, denen Gehölze als Lebensraum oder Nahrungsquelle dienen. Damit wird ein Blütenangebot für Insekten erhalten, Störungen während der Vogelbrutzeit werden vermieden und die biologische Vielfalt wird dauerhaft gesichert. Schnittmaßnahmen sollen daher nur außerhalb der Sperrfrist erfolgen, also zwischen 1. Oktober und 28. Februar des Folgejahres.
Mehr Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt.
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Antrag Fällungen und Gehölzschnitt
Merkblatt Gehölzfällungen und Artenschutz
Umwelt Umwelt Spitaltor 5 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-328 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo - Fr08.00 – 12.00 Uhr Mo13.00 – 16.00 Uhr Do14.00 – 16.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
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