Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen müssen durch die Stadt Kaufbeuren, Abteilung Öffentliche Ordnung – Verkehrswesen – genehmigt werden.
Hierzu ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ein formloser, schriftlicher Antrag zu stellen. In diesem sind alle wichtigen Daten bzgl. der Veranstaltung mitzuteilen:

-           Ort

-           Datum

-           Uhrzeit

-           Ablauf

-           Aufstellungsplan

-           Veranstalter

-           verantwortliche Person + telefonische Erreichbarkeit (auch während der Veranstaltung!)

-           Rahmenprogramm

-           wann erfolgt der Aufbau, bis wann ist alles abgebaut?

-           ob eine Straßensperrung nötig ist

Des Weiteren wird nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO eine bei Veranstaltungen vorgeschriebene Veranstalterhaftpflichterklärung und Veranstaltungsversicherung benötigt. Die Formblätter hierzu erhalten Sie von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kaufbeuren oder als Download. Als Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungsversicherung kann auch der Versicherungsschein o. ä. der Versicherung vorgelegt werden.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Stadt Kaufbeuren
Verkehrswesen

Frau Wölfle
Rosental 10
87600 Kaufbeuren

Telefon:08341/437-627


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