Familie & Soziales

Was ist zu tun

Allgemeiner Sozialdienst, Jugendamt

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes bieten Ihnen Beratung und Vermittlung in Fragen der Erziehung, der Trennung und Scheidung und der Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts an.

Wenn Sie als Familie erzieherische Sorgen haben oder von sozialen Schwierigkeiten betroffen sind und den Eindruck haben, es alleine nicht mehr zu schaffen, können wir Ihnen Hilfe zur Erziehung in Form ambulanter Hilfen wie z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe oder in Form teilstationärer Hilfen, wie den Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte vermitteln..

Sollten Ereignisse oder Entwicklungen in Ihrer Familie dazu führen, dass Ihre Kinder in der nächsten Zeit nicht bei Ihnen leben können, werden wir mit Ihnen und Ihren Kindern nach Lebensmöglichkeiten in Wohngruppen oder Pflegefamilien suchen und diese Hilfe begleiten.

Falls Ihr Kind von einer seelischen Behinderung bedroht oder von ihr betroffen ist, könnten zudem Maßnahmen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Diese sollen helfen, die drohende seelische Behinderung abzuwenden oder die bestehende seelische Behinderung zu beseitigen oder zumindest zu mildern. Maßnahmen der Eingliederungshilfe können sowohl ambulant (z.B. Therapien, Schulbegleitung, etc.), teilstationär oder stationär sein.

Der Allgemeine Sozialdienst ist innerhalb der Abteilung Kinder, Jugend und Familie zudem zuständig für Kinder und Jugendliche, die sich in Gefahr befinden (Schutzauftrag des Jugendamtes). Wir betreuen und versorgen sie, wenn sie um Obhut bitten. Hinweisen über die Gefährdung eines Kindes gehen wir nach und leiten ggf. Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes ein. Ein notwendiges Schutzkonzept stimmen wir möglichst einvernehmlich mit Ihnen als Eltern ab. Kann eine Gefährdung eines Kindes oder eines Jugendlichen nicht abgewendet werden und besteht kein Einvernehmen, veranlassen wir das Familiengericht zum Tätigwerden.

Letztlich wirkt der Allgemeine Sozialdienst in Verfahren vor dem Familiengericht mit, insbesondere bei Sorge- und Umgangsregelungen. Dabei bringen wir erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung Ihres Kindes in Form von mündlichen und schriftlichen Berichten ein und streben eine möglichst einvernehmliche Haltung beider Elternteile an.

Wer für Sie der richtige Ansprechpartner ist, richtet sich nach dem Nachnamen des jüngsten Kindes in Ihrem Haushalt.