Friedhof

Was ist zu tun

Friedhof

Viele Menschen verdrängen den Gedanken an den Tod, obwohl jeder von uns eingebunden ist in den unumgänglichen Kreislauf des Lebens und Sterbens.

Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, um Fragen zu klären, die stets in diesem Zusammenhang entstehen. Die aus Gesprächen und Überlegungen heraus getroffenen Entscheidungen sollten Sie dann auch mit den nächsten Angehörigen oder mit den Menschen, die Ihnen nahe stehen, besprechen und eventuell schriftlich niederlegen.

Die Friedhöfe sind für die Allgemeinheit tagsüber durchgehend geöffnet und zwar in den Monaten

April mit September von 7.00 bis 19.00 Uhr

Oktober von 8.00 bis 18.00 Uhr

November mit März von 8.00 bis 17.00 Uhr .

An Allerheiligen bleiben die Friedhöfe bis 19.00 Uhr und am Heiligen Abend bis 24.00 Uhr geöffnet.

 

Wichtig: Die Mitarbeitenden sind unter folgenden Betriebszeiten erreichbar:

Montag, Dienstag: 08.00 – 12.00, 13.00 – 16.30

Mittwoch, Donnerstag: 08.00 – 12.00, 13.00 – 16.00

Freitag: 08.00 – 12.00

Bestattungstermine sind nur auf Antrag möglich und bei dem Friedhof anzumelden

 

  • Aufträge zur Dauergrabpflege
    Die Stadt Kaufbeuren übernimmt keine privaten Grabpflegeaufträge. Diesbezügliche Fragen können Sie mit einem Gärtnereibetrieb Ihrer Wahl besprechen.
  • Wahl der Bestattungsart - Sargbestattung oder Urnenbestattung?
    Jeder sollte rechtzeitig überlegen und auch entscheiden, ob er nach seinem Tod in einem Sarg bestattet werden möchte oder ob er eine Urnenbeisetzung wünscht.
    Beide Bestattungsarten sind rechtlich gleichgestellt. Die Entscheidung darüber sollten Sie zu Ihren Lebzeiten treffen, sonst müssen Ihre Angehörigen - oft unter dem Schock eines plötzlichen Todes - diese Entscheidung für Sie nachholen.

    Wenn Sie sich für eine Urnenbestattung entscheiden, können Sie das eigenhändig handschriftlich folgendermaßen festlegen:
    "Ich möchte nach meinem Tode eingeäschert werden"
    Datum und Unterschrift

    Diese wichtige Erklärung sollten Sie zu Ihren persönlichen Unterlagen (Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde o. a.) legen und aufbewahren. Eine Hinterlegung im Testament ist unzweckmäßig, denn es wird in der Regel erst einige Zeit nach der Beisetzung geöffnet.
    Über eine solche Willenserklärung sollten Sie denjenigen (Ehegatten, Kinder oder den nächsten Vertrauten) unterrichten, der sich vermutlich um die Bestattung kümmern wird.
  • Wahl der Gräberart
    Auf den städtischen Friedhöfen in Kaufbeuren besteht die Bestattungsmöglichkeit in einem Familiengrab (wenn Familienmitglieder später beieinander bestattet werden möchten) oder in einem Reihengrab (Einzelgrab für eine Bestattung). Die Ruhefristen betragen je nach Friedhof zwischen 12 bis 25 Jahren bei Erdbestattungen und generell 10 Jahre bei Urnenbeisetzungen.
  • Reihengrabstätten
    Reihengräber (nur im Waldfriedhof) werden der Reihe nach nur für die Bestattung eines Verstorbenen und nur für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt; eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In diesen Grabstätten ist nur Sargbestattung möglich.
  • Familiengrabstätten
    Familiengrabstätten sind Grabstätten, welche für die Beisetzung mehrerer Verstorbener zur Verfügung gestellt werden. Sie werden für die Dauer der Ruhefrist vergeben und die Nutzungsrechte können jeweils für weitere 6 Jahre wiederholt verlängert werden. Je Grabstelle dürfen außerdem 4 Urnen oder ein Kind bis zum 5. Lebensjahr beigesetzt werden. Familiengrabstätten sind in jedem der städtischen Friedhöfe vorhanden; diese können als Familieneinzel-,  -doppel- oder -mehrfachgräber angeboten werden.
  • Urnenfamiliengrab
    Meistens als Grab mit 100  x 100 cm Fläche mit vier Urnen belegbar.
  • Urnenwandnischen
    Im Waldfriedhof für zwei Urnen und im Friedhof an der Kirche Oberbeuren für vier Urnen.
  • Urnenstelennischen
    Für zwei oder vier Urnen im Waldfriedhof und im Friedhof Neugablonz.
  • Urnenbaumgrab
    Im Waldfriedhof, die Grabplätze werden vom Friedhofswärter zugeteilt. Es wird hier kein Nutzungsrecht erworben.
  • Urnenfamilienbaumgrab
    Im Waldfriedhof für jeweils bis zu acht Urnen belegbar. Bei erstmaliger Vergabe wird ein Baum in Abstimmung mit der Stadtgärtnerei ausgesucht und von dieser gepflanzt. Das Nutzungsrecht wird für 10 Jahre erworben und ist dann jeweils  für bis zu sechs weitere Jahre beliebig oft verlängerbar.
    Urnenbaum- und Urmenfamilienbaumgräber bilden einen naturbelassenen Teil des Friedhofs.
  • Wahl eines Grabmales
    Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen. Sie prägen insgesamt den kulturellen und gestalterischen Ausdruck des Friedhofes. Bei der Wahl eines Grabmales bleiben im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel Grabmale aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat sowie in liegender Form. Bei Feldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind die Auswahlmöglichkeiten bezüglich Material und Größe des Grabmals eingeschränkt. Berücksichtigen Sie bitte, dass das Aufstellen und Aufbringen aller Grabeinrichtungen vorher von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden muss, hierbei sind Ihnen die Steinmetzbetriebe behilflich. 
  • Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften
    Im Waldfriedhof sind Grabfelder in bevorzugter Lage ausgewiesen, deren Gestaltung besonderen Vorschriften unterliegen; dieses wird jeweils im Grabbrief vermerkt.
  • Anonyme Bestattung
    Ein Urnengemeinschaftsgrab für die anonyme Urnenbeisetzung ist im Waldfriedhof vorhanden.
  • Kindergräber ​sowie Kleinstgräber für Tot- und Fehlgeburten werden im Waldfriedhof ebenso bereitgestellt.
  • Fötengrab des Klinikums
    Im Waldfriedhof ist ein Gemeinschaftsgrab für die Zur Ruhebettung von Fehlgeburten vorhanden.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

Infoicon

Standesamt

Frau Koller

Raum 16 A

Telefon:08341/437-341


E-Mail senden