Für die Entgegenahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Das Standesamt Kaufbeuren ist zuständig, wenn Sie in Kaufbeuren oder Mauerstetten gemeldet sind.
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Austrittserklärung
Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt folgenden Institutionen mit:
Wirksamkeit:
Kosten:
Hinweis:
Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam; gleiches gilt für eine Erklärung über ein Internetportal oder per Email. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).
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Raum: Raum 14A -18AKaiser-Max-Straße 187600 Kaufbeuren
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