Kirchenaustritt

Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft

Für die Entgegenahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Das Standesamt Kaufbeuren ist zuständig, wenn Sie in Kaufbeuren oder Mauerstetten gemeldet sind.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin!

Austrittserklärung

  • bis 7 Jahre: durch gesetzliche Vertreter
  • 7 bis 12 Jahre: durch gesetzliche Vertreter oder das Kind selbst mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • 12 bis 14 Jahre: durch gesetzliche Vertreter mit Zustimmung des Kindes oder das Kind selbst mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • ab 14 Jahre: durch das Kind selbst

 

Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt folgenden Institutionen mit:

  • Kirchensteueramt
  • Meldebehörde
  • Finanzamt

 

Wirksamkeit:

  • Steuerrechtlich: zum 1. des Monats nach Abgabe der Erklärung beim Standesamt.
  • Kirchenrechtlich: mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt.

 

Kosten:

  • 35,00 Euro

 

Hinweis:

Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam; gleiches gilt für eine Erklärung über ein Internetportal oder per Email. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).

Kontakt
Standesamt & Friedhofsverwaltung

Raum: Raum 14A -18A

Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren

Telefon:
08341/437-626

geöffnet:
Mo
8:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Di
8:00 - 12:00 Uhr
Mi
8:00 - 12:00 Uhr
Do
8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Fr
8:00 - 12:00 Uhr
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