Kirchenaustritt

Was ist zu tun

Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft

Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bewirkt.

Für die Entgegenahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Das Standesamt Kaufbeuren ist zuständig, wenn Sie in Kaufbeuren oder Mauerstetten gemeldet sind.


Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin!

 

Austrittserklärung:

  • persönlich
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis

Austrittserklärung Minderjähriger:

  • bis 7 Jahre: durch gesetzliche Vertreter
  • 7 bis 12 Jahre: durch gesetzliche Vertreter oder das Kind selbst mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • 12 bis 14 Jahre: durch gesetzliche Vertreter mit Zustimmung des Kindes oder  das Kind selbst mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • ab 14 Jahre: durch das Kind selbst

Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt folgenden Institutionen mit:

  • Kirchensteueramt
  • Meldebehörde
  • Finanzamt

Wirksamkeit:

  • Steuerrechtlich: zum 1. des Monats nach Abgabe der Erklärung beim Standesamt.
  • Kirchenrechtlich: mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt. 

Kosten: 35,00 Euro

 

Hinweis:
Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam; gleiches gilt für eine Erklärung über ein Internetportal oder per Email.
Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Standesamt

Telefon:08341/437-626


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