Anerkennung der Mutterschaft
In Deutschland ist Mutter des Kindes, die Frau, die das Kind geboren hat.
In einigen anderen Staaten (beispielsweise Italien oder Benin) entsteht nach den dort geltenden Rechtsordnungen ein rechtliches Verhältnis zwischen der Mutter und dem von ihr geborenen Kind erst, wenn sie das Kind als ihres anerkannt hat.
Zuständig für die Beurkundung der Anerkennung der Mutterschaft ist das Standesamt;
um Terminvereinbarung wird gebeten.
Ggf. ist bei der Anerkennung der Mutterschaft ebenfalls die Zustimmung des Kindsvaters erforderlich.
Gerne erhalten Sie weitere Auskünfte von den Ansprechpartnern im Standesamt.
Hinweis:
Amtssprache im Standesamt ist deutsch.
Soweit einer der Beteiligten der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist es Aufgabe der Beteiligten, für die Beurkundung einer Mutterschaftsanerkennung einen beeidigten Dolmetscher beizubringen.
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