Namensgebung

Was ist zu tun

Namensgebung

Namensrecht/Rechtswahl
Wenn Sie ausländische/r Staatsangehörige/r sind, können Sie den Geburtsnamen Ihres Kindes nach Ihrem Heimatrecht, aber auch nach deutschem Recht bestimmen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (Artikel 10 EGBGB).
Gerne erhalten Sie eine Beratung von Ihrem Standesbeamten.

Familienname
Führen Sie, als Eltern des Kindes, einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält auch Ihr Kind diesen Namen als Geburtsnamen.

Führen Sie keinen Ehenamen und steht Ihnen die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zu, weil Sie miteinander verheiratet sind oder bereits vor der Geburt des Kindes eine Sorgeerklärung abgegeben haben,

so entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen des Vaters oder den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen erhält.
Einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen können Sie nicht bilden. Der von Ihnen gewählte Geburtsname gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.

Sind Sie, die Mutter des Kindes, nicht verheiratet und haben keine Sorgeerklärung mit dem Vater des Kindes beim Jugendamt beurkunden lassen, so steht Ihnen das Sorgerecht alleine zu. Ihr Kind erhält Ihren Familiennamen als Geburtsnamen.
Sie können Ihrem Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils, dessen Familiennamen durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung beim Standesamt als Geburtsnamen erteilen . Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Hinweis: Die Namenserteilung ist unwiderruflich.

Vorname(n)
Der gewählte Vorname muss dem Kind die Möglichkeit bieten, sich mit seinem Geschlecht zu identifizieren. Einem Jungen darf kein eindeutiger Mädchenname erteilt werden und einem Mädchen kein eindeutiger Jungenname.

Der erteilte Vorname darf das Kindeswohl nicht beeinträchtigen.
Denken Sie bitte daran, dass Ihr Kind auch einmal erwachsen wird und auch dann sollte es sich mit dem von Ihnen erteilten Vornamen noch wohl fühlen können.
Der von Ihnen erteilte Vorname kann nicht mehr geändert werden, wenn er im Geburtenregister beurkundet worden ist.

Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind oder Namen,
die das Kind der Lächerlichkeit preisgeben, dürfen nicht gewählt werden.

Hinweis: Werden zwei Vornamen durch einen Bindestrich miteinander verbunden, entsteht dadurch ein Vorname!

Bei Zweifeln oder Fragen können Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Kaufbeuren wenden.