Totgeburt

Was ist zu tun

Totgeburt

Wenn das Kind tot geboren wurde, sind folgende Unterlagen im ORIGINAL vorzulegen.
  • Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes, soweit dies von Ihnen gewünscht wird, vollständig ausgefüllt und von dem/den sorgeberechtigten Elternteil/en unterschrieben
  • Bescheinigung des Krankenhauses über die Totgeburt
  • brauner Umschlag (vom Krankenhaus) für das Gesundheitsamt
  • Mutter ledig:
    Geburtsurkunde von der Mutter des Kindes (ggf. mit deutscher Übersetzung) und bei Beurkundung der Vaterschaft, auch die Geburtsurkunde von dem Vater des Kindes (ggf. mit deutscher Übersetzung)
  • Mutter verheiratet: Eheurkunde (ggf. mit deutscher Übersetzung)
  • Mutter geschieden/verwitwet: Nachweis über die Auflösung der Ehe
  • Nachweise über Namensänderungen
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis von Mutter (und Vater) des Kindes
  • Erklärung über die Vaterschaft, falls diese bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt wurde. Wurde die Vaterschaft noch nicht anerkannt, bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren, wenn Sie diese nach der Geburt beurkunden lassen möchten.
  • Erklärung über die gemeinsame Sorge, falls diese bereits vor der Geburt des Kindes beim zuständigen Jugendamt beurkundet  wurde.

Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile Spätaussiedler oder Vertriebene im Sinne des Gesetzes sind:

  • Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis
  • Registrierschein
  • Bescheinigung über Namensangleichung (Art. 47 EGBGB/§ 94 BVFG)

Hinweise:

  • Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein, die von Ihnen noch nachgereicht werden müssen.
  • Übersetzungen müssen durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer erfolgen und sind mit der ausländischen Urkunde im Original vorzulegen.